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   BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R   

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BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R (https://dejure.org/2000,2055)
BSG, Entscheidung vom 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R (https://dejure.org/2000,2055)
BSG, Entscheidung vom 01. Februar 2000 - B 8 KN 5/98 R (https://dejure.org/2000,2055)
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R
    Allein der Umstand jedoch, daß, wie das LSG ausführt, die Tätigkeit des Berufskraftfahrers erkennbar gegenüber der Anlerntätigkeit des Kraftfahrers mit Kraftfahrerausbildung herausgehoben sei, vermag die Tätigkeit eines Berufskraftfahrers nicht als die eines Facharbeiters iS des Mehrstufenschemas erscheinen zu lassen; schließlich sind auch innerhalb der Stufe mit dem Leitberuf des Angelernten Qualitätsunterschiede denkbar, selbst wenn ein Berufskraftfahrer mit zweijähriger Regelausbildungszeit bereits als solcher zu den "oberen Angelernten" gehört (s BSG vom 24. April 1997 - 13 RJ 59/96 - nicht vollständig veröffentlicht; allgemein zur Abgrenzung des Angelernten im unteren und im oberen Bereich BSG vom 29. März 1994, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 S 186 f).

    Sie müssen sich vielmehr durch Qualitätsmerkmale auszeichnen, zB das Erfordernis einer nicht ganz geringfügigen Einweisung oder Einarbeitung oder durch die Notwendigkeit beruflicher oder betrieblicher Vorkenntnisse (vgl BSG vom 29. März 1994, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 S 187).

    Aus der qualitativen Einschränkung der Verweisbarkeit bei "oberen Angelernten" folgt, daß mindestens eine in Betracht kommende Verweisungstätigkeit konkret zu bezeichnen ist (vgl BSG vom 29. März 1994, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 S 187 mwN).

  • BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Auszug aus BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R
    Wie das Bundessozialgericht (im Urteil vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 -) entschieden habe, ergebe sich aus dem LTV Verkehr Saar weder mittelbar noch unmittelbar, daß Berufskraftfahrer im Omnibusverkehr, mit Berufskraftfahrerausbildung und Entlohnung nach der Lohngruppe "E.2.Berufskraftfahrer", der Berufsgruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters zuzuordnen seien.

    Weitergehende, besondere Qualifikationsmerkmale (s hierzu BSG vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 - nicht vollständig veröffentlicht), die dennoch eine Einstufung als Facharbeiter ermöglichen können, hat das LSG nicht festgestellt.

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigeit und Berufsunfähigkeit - Wegefähigkeit

    Auszug aus BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R
    Dies gilt schon deshalb, da der 5. Senat des BSG, auf den sich das erstinstanzliche Urteil bezieht, in einer späteren Entscheidung (vom 14. September 1995 - 5 RJ 10/95 - nicht veröffentlicht) von seinen pauschalen Ausführungen im Urteil vom 13. Juli 1988 (als Orientierungssatz veröffentlicht in SozSich 1989, 127) wieder abgerückt ist und für die Zumutbarkeit der Verweisung eines oberen Angelernten auf die Tätigkeiten eines einfachen Pförtners Feststellungen zur sozialen, dh subjektiven Zumutbarkeit der Pförtnertätigkeit verlangt; die Ausführungen im Urteil vom 13. Juli 1988 hat er dahingehend relativiert, daß sie auf den damals vorliegenden Feststellungen der Berufungsinstanz beruht hätten.

    Falls es sich bei der Tätigkeit eines einfachen Pförtners um eine ganz einfache ungelernte Tätigkeit handelte, die sich durch keinerlei Qualitätsmerkmale, wie etwa das Erfordernis beruflicher Vorkenntnisse, einer Einweisung oder Einarbeitung auszeichne, wäre die soziale Zumutbarkeit einer Verweisung des damaligen Klägers (oberer Angelernter) auf die einfache Pförtnertätigkeit zu verneinen (BSG vom 14. September 1995 - 5 RJ 10/95 - ebenso BSG vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/95 - und vom 17. Dezember 1997 - 13 RJ 59/97 - jeweils nicht veröffentlicht).

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R
    Der Senat kann offenlassen, inwieweit er dieser Rechtsprechung des 5. und des 13. Senats folgt oder dabei bleibt, daß die abstrakte tarifvertragliche Einstufung lediglich als "gutes Indiz" (so der Senat im Urteil vom 7. April 1992 - 8 RKn 2/90 - in Kompaß 1992, 450; s dazu in weiterer Abgrenzung BSG, 4. Senat vom 25. Januar 1994, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41) gewertet werden kann (ebenso das Senatsurteil vom 9. Dezember 1997, SozR 3-2960 § 46 Nr. 4 S 17).
  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter -

    Auszug aus BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R
    Diesen Begriff kennt jedoch die Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung vom 26. Oktober 1973 (BGBl I 1518) nicht (zur Terminologie im Baugewerbe - "Baufacharbeiter", "gehobener Baufacharbeiter" - vgl BSG vom 9. September 1986, SozR 2200 § 1246 Nr. 140 S 455 f; ferner BSG vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 101/96 -, Umdr S 7 mwN - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw.

    Auszug aus BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R
    Demgemäß läßt die abstrakte (tarifvertragliche) Einordnung einer bestimmten Berufstätigkeit in eine Tarifgruppe, in der auch Facharbeiter iS des Mehrstufenschemas eingeordnet sind, im allgemeinen den Schluß zu, daß auch diese Berufstätigkeit im Geltungsbereich des Tarifvertrages als Facharbeitertätigkeit zu qualifizieren ist (vgl BSG vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - in SozVers 1996, 49 mwN und BSG vom 28. Mai 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R
    Ein Berufskraftfahrer, der die vorgeschriebene zweijährige Ausbildung abgeschlossen hat, ist grundsätzlich nicht als Facharbeiter einzustufen, sondern dem oberen Bereich der Gruppe der "Angelernten" iS des Mehrstufenschemas zuzuordnen (BSG vom 21. Juli 1987, SozR 2200 § 1246 Nr. 143).
  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - angelernter Arbeiter

    Auszug aus BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R
    Nichts anderes folgt aus dem BSG-Urteil vom 4. November 1998 (B 13 RJ 27/98 R, Umdr S 7 - nicht vollständig veröffentlicht), wo im Hinblick auf den LTV Verkehr Saar ausgeführt ist, der als Berufskraftfahrer ausgebildete damalige Kläger könne keinen Berufsschutz als Facharbeiter beanspruchen; aus dem genannten Tarifvertrag ergebe sich für ihn bereits deshalb keine günstigere Einstufung, "weil die danach für eine Eingruppierung als Berufskraftfahrer erforderliche zweijährige Fahrpraxis mit der Fahrerlaubnis Klasse II fehlt".
  • BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 18/94

    Abstrakte "tarifvertragliche" - Klassifizierung einer Tätigkeit innerhalb eines

    Auszug aus BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R
    Demgemäß läßt die abstrakte (tarifvertragliche) Einordnung einer bestimmten Berufstätigkeit in eine Tarifgruppe, in der auch Facharbeiter iS des Mehrstufenschemas eingeordnet sind, im allgemeinen den Schluß zu, daß auch diese Berufstätigkeit im Geltungsbereich des Tarifvertrages als Facharbeitertätigkeit zu qualifizieren ist (vgl BSG vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - in SozVers 1996, 49 mwN und BSG vom 28. Mai 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen

    Auszug aus BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R
    Falls es sich bei der Tätigkeit eines einfachen Pförtners um eine ganz einfache ungelernte Tätigkeit handelte, die sich durch keinerlei Qualitätsmerkmale, wie etwa das Erfordernis beruflicher Vorkenntnisse, einer Einweisung oder Einarbeitung auszeichne, wäre die soziale Zumutbarkeit einer Verweisung des damaligen Klägers (oberer Angelernter) auf die einfache Pförtnertätigkeit zu verneinen (BSG vom 14. September 1995 - 5 RJ 10/95 - ebenso BSG vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/95 - und vom 17. Dezember 1997 - 13 RJ 59/97 - jeweils nicht veröffentlicht).
  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96

    Verweisungstätigkeit eines Postfacharbeiters im Mehrstufenschema

  • BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 101/96

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit -

  • BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 59/97

    Verweisbarkeit eines gelernten Schornsteinfegers auf die Tätigkeit eines

  • BSG, 27.02.1996 - 8 RKn 16/94

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Berufsschutz eines

  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 2/90

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Das "Vierstufenschema"

  • BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 59/96

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit bis zur Vollendung des 65.

  • BSG, 12.11.2003 - B 8 KN 1/02 U R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Aufsichtsrecht - Rechtsverletzung -

    Dies hat der Senat in seiner Entscheidung vom 30. September 1999 (B 8 KN 5/98 U R - BSGE 85, 24 ff = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13) zum Leistungsantrag eines Versicherten, der 1996, dh zeitlich noch unter der alten Rechtslage, gestellt worden war, im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs aus § 44 SGB X im Einzelnen begründet.

    Der erkennende Senat hat diese Frage hinsichtlich der Rückwirkungsregelung in einer Verordnung nach § 551 Abs. 1 RVO/§ 9 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) in seinem Urteil vom 30. September 1999 (B 8 KN 5/98 U R - BSGE 85, 24, 32 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13, S 56) ebenso offen gelassen wie zuvor schon der 2. Senat des BSG im Urteil vom 14. November 1996 (2 RU 9/96 - BSGE 79, 250, 256 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9, S 26).

    aa) In seinem Urteil vom 30. September 1999 (aaO BSGE 85, 24, 32 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13, S 56) - das Leistungsansprüche der Versicherten gegenüber der BG zum Gegenstand hatte - hat der Senat ausgeführt, auf die vom 2. Senat offen gelassene Frage, ob der Unfallversicherungsträger eine noch nicht in Kraft getretene, jedoch im Entwurf einer neuen Änderungs-Verordnung vorgesehene Rückwirkungsklausel bereits bei der Entscheidung über einen Anspruch nach § 551 Abs. 2 RVO "im Vorgriff" zu berücksichtigen habe, komme es nicht mehr an, wenn "vor Abschluss des Gerichtsverfahrens die Ergänzung der BK-Liste mit einer entsprechenden Rückwirkungsklausel in Kraft" sei; über die Berechtigung einer solchen Vorgehensweise wäre gerichtlich nur dann zu entscheiden, wenn zuvor die geplante Rechtsänderung noch nicht stattgefunden hätte.

    Das dem Senatsurteil vom 30. September 1999 (aaO BSGE 85, 24 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13) zu Grunde liegende Problem, dass sich bei jeder bisher vorgestellten Lösung auch immer gravierende Gleichheitsprobleme stellen, löst das BVerfG im Übrigen nicht (vgl Koch in Lauterbach, Unfallversicherung, § 9 SGB VII RdNr 296, Stand November 2002).

    Der Senat weist abschließend zur Klarstellung darauf hin, dass der Ausgang des gegen das Senatsurteil vom 30. September 1999 (aaO BSGE 85, 24, 32 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13, S 56) anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahrens (1 BvR 235/00) das vorliegende Verfahren nicht beeinflussen kann.

  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann -

    Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat mit Blick auf die besonderen qualitätsfremden Belastungen im Bergbau, die in den einschlägigen Tarifverträgen ihren Niederschlag fanden, nicht angeschlossen und in der tarifvertraglichen Einstufung lediglich ein "gutes Indiz" für den qualitativen Wert der ausgeübten Tätigkeit gesehen (Urteile des Senats vom 7. April 1992 - 8 RKn 2/90 - Kompaß 1992, 450; vom 27. Februar 1996 - 8 RKn 16/94 - Kompaß 1997, 37, vom 18. März 1993 - 8 RKn 5/92 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 2 und vom 1. Februar 2000 - B 8 KN 5/98 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 1/08 U R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Quasi-Berufskrankheit - Aufnahme in

    Nach dieser Rechtsprechung (zuletzt BSG Urteile vom 30.9.1999 - B 8 KN 1/98, B 8 KN 4/98, B 8 KN 5/98 - BSGE 85, 24 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13; BVerfG Beschluss vom 23.6.2005, aaO) überlagere die Rückwirkungsklausel ab ihrem Inkrafttreten den zeitlich unbeschränkten Anspruch auf Anerkennung einer Wie-BK.
  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - Hauptberuf - Verweisbarkeit

    Hiernach drückt sich die Wertigkeit eines Berufs vielmehr (auch) in dessen tariflicher Einstufung aus, weil in ihr zuverlässig zum Ausdruck kommt, welchen qualitativen Wert die Tarifpartner als die am Berufsleben beteiligten Kreise einer bestimmten Berufstätigkeit beimessen (stRspr, vgl zB Senatsurteile vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 - und vom 17. Februar 1994 - 13 RJ 17/93 - beide veröffentlicht bei Juris sowie vom 12. Februar 2004 - B 13 RJ 49/03 R - SGb 2004, 227; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 26; BSG Urteil vom 1. Februar 2000 - B 8 KN 5/98 R - MittLVA Oberfr 2000, 214 = Kompass 2000, 207; BSGE 81, 111 = SozR 3-2600 § 45 Nr. 2; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 122; BSGE 44, 288 = SozR 2200 § 1246 Nr. 23; BSG SozR Nr. 103 zu § 1246 RVO; weitere Nachweise bei Erlenkämper/Fichte, Sozialrecht, 5. Aufl 2003, S 381).
  • LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 VS 9/10

    (Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

    Denn das zugegebenermaßen strenge Listenprinzip ist nur über die Öffnungsklausel des § 9 Abs. 2 SGB VII aufgelockert (vgl. BSG, Urteil vom 30.09.1999, Az.: B 8 KN 5/98 U R), kann aber nicht durch den Kausalitätsnachweis im Einzelfall umgangen werden.
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 2/07 U R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässiges Berufungsbegehren - Fehlen der

    Nach den Entscheidungen des BSG vom 30.9.1999 (B 8 KN 1/98, B 8 KN 4/98, B 8 KN 5/98 - BSGE 85, 24 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13) erfasse die Rückwirkungsklausel für die Entschädigung "neuer" Listen-BKen von dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens an auch den Anspruch auf Entschädigung "wie eine BK" nach § 551 Abs. 2 RVO bzw § 9 Abs. 2 SGB VII. Dem vom LSG angeführten Urteil des BSG vom 27.6.2006 könne nicht gefolgt werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2000 - L 2 KN 204/98

    Zahlung von Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 4111 der

    Das LSG geht mit der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des BSG (vgl. z.B. Urteil vom 30.09.1999, B 8 KN 5/98 UR, SozR 3-2200 § 551 RVO Nr. 13, S. 46 ff.) davon aus, daß die Rückwirkungsklausel des § 6 Abs. 1 BKV wirksam ist ungeachtet der Beobachtungspflicht des Verordnungsgebers, die gegebenenfalls eine Korrektur- und Nachbesserungspflicht nach sich zieht (vgl. zu den entsprechenden Pflichten des Gesetzgebers BVerfGE 87, S. 348 ff., 358; 88, S. 203 ff., 309 bis 311).

    Der Begriff "Versicherungsfall" im Sinne von § 6 Abs. 1 BKV meint das Vorliegen der Voraussetzungen für den Anspruch des Versicherten auf Anerkennung einer BK im Sinne von § 551 Abs. 1 RVO/§ 9 Abs. 1 SGB VII (vgl. BSG, Urteil vom 30.09.1999, a.a.O., S. 48, m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2000 - L 2 KN 1/00

    Zahlung von Verletztenrente an einen Sonderrechtsnachfolger wegen einer

    Das LSG geht mit der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des BSG (vgl. z.B. Urteil vom 30.09.1999, B 8 KN 5/98 UR, SozR 3-2200 § 551 RVO Nr. 13, S. 46 ff.) davon aus, dass die Rückwirkungsklausel des § 6 Abs. 1 BKV wirksam ist ungeachtet der Beobachtungspflicht des Verordnungsgebers, die ggfs. eine Korrektur- und Nachbesserungspflicht nach sich zieht (vgl. zu den entsprechenden Pflichten des Gesetzgebers BVerfGE 87, S. 348 ff., 358; 88, S. 203 ff., 309-311).

    Der Begriff des Versicherungsfalls im Sinne von § 6 Abs. 1 BKV meint das Vorliegen der Voraussetzungen für den Anspruch des Versicherten auf Anerkennung einer BK im Sinne von § 551 Abs. 1 RVO/ § 9 Abs. 1 SGB VII (vgl. BSG, Urteil vom 30.09.1999, a.a.O., S. 48, m.w.N.).

  • LSG Sachsen, 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Berufsunfähigkeitsrente -

    Damit steht es im Einklang, wenn der 8. Senat des Bundessozialgerichts im Hinblick auf die besonders im Bergbau die tariflichen Eingruppierungen prägenden qualitätsfremden Belastungen in der tarifvertraglichen Einstufung lediglich ein "gutes Indiz" für den qualitativen Wert der ausgeübten Tätigkeit sieht (Urteile vom 7. April 1992, Az. 8 RKn 2/90, vom 27. Februar 1996, Az. 8 RKn 16/94, vom 1. Februar 2000, Az. B 8 KN 5/98 R, und vom 25. Juli 2001, Az. B 8 KN 14/00 R) und wenn nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts zunächst ermittelt werden soll, welche fachlichen und beruflichen Anforderungen die den Beruf prägenden Tätigkeiten gestellt haben, sowie ob und ggf. welche ausbildungsmäßigen Voraussetzungen hierfür herkömmlicherweise zu erfüllen sind; nur wenn sich herausstellen sollte, dass es im Hinblick auf die hauptsächlich ausgeübten Tätigkeiten keine staatlich geregelte Ausbildung gibt, kommt danach u. a. hilfsweise eine Heranziehung der - nach Qualitätsstufen geordneten - Tarifverträge, die im Wohnbereich des Klägers zur Zeit seines Ausscheidens aus der Berufstätigkeit angewandt wurden, in Betracht (Urteil vom 25. Januar 1994, Az. 4 RA 35/93).
  • SG Dortmund, 14.02.2006 - S 23 KN 243/05

    Gewährung einer Verletztenrente für die Vergangenheit; Bestimmung des

    Durch die Beschlüsse vom 31.03.1998 und 12.04.2000 (S 24 BU 7/98 und S 24 KN 279/99 U) ist das Verfahren im Einverständnis mit den Beteiligten im Hinblick auf das Revisionsverfahren (B 8 KN 5/98 U R) sowie die Verfassungsbeschwerde (1 BvR 235/00) zwischenzeitlich zum Ruhen gebracht worden.

    Das BVerfG hat sich in der Kammerentscheidung vom 23.06.2005 (1 BvR 235/00) dieser Auffassung ohne jegliche Einschränkung angeschlossen, indem es die Festlegung von Stichtagen durch den Unfallversicherungsträger "aus eigener rechtlicher Kompetenz" als unzulässig angesehen hat und damit die entgegenstehende Entscheidung des BSG vom 30.09.1999 (B 8 KN 5/98 U R) aufgehoben.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.04.2011 - L 3 R 21/09

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - angelernter

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2003 - L 3 B 9/03

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2007 - L 2 KN 198/06

    Anspruch auf Gewährung von Hinterbliebenleistungen wegen einer Berufskrankheit

  • LSG Bayern, 24.03.2004 - L 20 RJ 279/02

    Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Verweisung auf den

  • LSG Bayern, 26.11.2003 - L 20 RJ 450/01

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2003 - L 14 RJ 17/01

    Rentenversicherung

  • BSG, 24.05.2016 - B 13 R 114/16 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2001 - L 3 RJ 68/00

    Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2014 - L 9 R 5285/11
  • LSG Bayern, 02.04.2008 - L 13 R 660/05

    Voraussetzungen für die Eingruppierung eines Facharbeiters im Fahrdienst in die

  • LSG Bayern, 10.04.2002 - L 20 RJ 552/01

    Anspruch auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit; Sozial

  • LSG Bayern, 07.12.2007 - L 13 R 156/06

    Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit;

  • LSG Saarland, 10.09.2004 - L 7 RJ 232/03

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufskraftfahrer -

  • LSG Bayern, 21.06.2006 - L 20 R 662/05

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit wegen

  • LSG Saarland, 29.10.2004 - L 7 RJ 271/03

    Rente wegen Erwerbsminderung - Berufskraftfahrer - zweijährige Regelausbildung -

  • LSG Saarland, 16.07.2004 - L 7 RJ 142/03

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufskraftfahrer -

  • LSG Saarland, 16.07.2004 - L 7 RJ 94/03

    Berufsunfähigkeit - Kraftfahrer in Familien-GmbH mit Geschäftsführertätigkeit -

  • LSG Bayern, 16.10.2002 - L 19 RJ 246/01
  • LSG Bayern, 01.08.2001 - L 19 RJ 668/99
  • LSG Niedersachsen, 25.06.2001 - L 6 U 309/98
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2000 - L 3 RJ 95/98

    Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit; Arbeitsunfall (Wegeunfall);

  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2010 - L 3 R 388/08
  • BSG, 05.08.2004 - B 3 RJ 7/04 R

    Berufsunfähigkeit - bisheriger Beruf - Hauptberuf - Berufskraftfahrer

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